Fällt Ihre Website überhaupt unter das BFSG?

Viele Unternehmen zahlen für Barrierefreiheits-Projekte, zu denen sie gar nicht verpflichtet sind — und andere übersehen, dass die Frist längst läuft. Klären Sie zuerst die Pflichtfrage. Das dauert zwei Minuten und kostet nichts.

Die vier Kriterien durchgehen Prüfberichte ab 149 €

Wo die Sache aktuell steht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) befindet sich seit Januar 2026 in der aktiven Kontrollphase und prüft sowohl anlasslos als auch auf Beschwerden hin. Parallel ist die Zahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gestiegen. Zur Einordnung, weil es zur Ehrlichkeit dazugehört: ob solche Abmahnungen durch Mitbewerber rechtlich tragen, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt. Wir halten nichts davon, Ihnen Angst zu verkaufen — wir sagen Ihnen lieber, woran Sie sind.

Schritt 1 — die vier Kriterien des BFSG

Vier Fragen. Wir zeigen Ihnen dazu jeweils, was das Gesetz vorsieht — die Einordnung Ihres Falls treffen Sie selbst. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser; wir speichern und übertragen davon nichts.

1. Richtet sich Ihr Online-Angebot (auch) an Verbraucher?

Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherkontakt fallen nicht unter das BFSG. Sobald aber auch Verbraucher bestellen können, greift die Pflicht — auch wenn das Hauptgeschäft B2B ist.

2. Können Kunden auf Ihrer Website einen Vertrag abschließen?

Gemeint sind „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Eine reine Visitenkarten-Website ist in der Regel nicht erfasst.

3. Wie viele Personen beschäftigt Ihr Unternehmen?
4. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme über 2 Mio. €?

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Dienstleistungen gilt nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. €.

Schritt 2 — Der kostenlose Schnellscan

Geben Sie Ihre Adresse ein. Wir rufen die Seite einmal ab, prüfen den ausgelieferten Quelltext gegen die maschinell entscheidbaren Kriterien von WCAG 2.2 Level AA und zeigen Ihnen das Ergebnis sofort — ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse.

Wir speichern die Adresse nur in unserem Server-Protokoll, um Missbrauch zu erkennen. Keine Weitergabe, keine Werbung, kein Tracking. Pro Stunde sind zwölf kostenlose Prüfungen je Anschluss möglich.

Der Schnellscan sieht nur den ausgelieferten Quelltext. Farbkontraste, die Größe von Bedienelementen und die Sichtbarkeit des Tastaturfokus lassen sich so nicht beurteilen — dafür braucht es einen echten Browser und einen Menschen. Was das heißt, steht weiter unten unter „Was wir prüfen — und was nicht“.

Schritt 3 — Wo steht Ihre Website technisch?

Wenn Sie verpflichtet sind, ist die nächste Frage die praktische: Was genau müsste sich ändern? Sie bekommen von uns keine Hochglanz-Analyse, sondern eine priorisierte Mängelliste, mit der Ihre Entwicklerinnen und Entwickler sofort arbeiten können.

Schnellscan

0 €

  • Automatischer Test Ihrer Startseite
  • Ampel-Bewertung und die wichtigsten Befunde
  • Ohne Registrierung

Direkt oben ausführen — ohne Registrierung.

Prüfbericht Kompakt

149 €

  • Bis zu 15 zentrale Seiten
  • Jeder Befund verständlich erklärt und nach Dringlichkeit sortiert
  • Zuordnung zu WCAG 2.2 AA / EN 301 549
  • Fundstelle im Quelltext und konkreter Lösungsvorschlag
  • Muster für Ihre Barrierefreiheitserklärung zum Ausfüllen

Kompakt bestellen

Prüfbericht Pro

390 €

  • Alles aus Kompakt, bis zu 40 Seiten
  • Zusätzlich sehen wir uns den Quelltext der fünf kritischen Wege einzeln an: Suche, Produkt, Warenkorb, Kasse, Kundenkonto
  • Beurteilung von Bedienreihenfolge, Beschriftungen und ARIA-Semantik über das hinaus, was eine Regel automatisch entscheiden kann
  • Maßnahmenplan nach Aufwand geschätzt
  • Kostenloser Nachtest, nachdem Sie behoben haben

Pro bestellen

Für Agenturen: fünf Kundenprojekte als Whitelabel für Ihre eigenen Kundinnen und Kunden — 890 €. Sie liefern aus, unter Ihrem Namen. Agentur-Paket bestellen.

Bezahlt wird nach Lieferung per Rechnung, zahlbar in 14 Tagen — keine Vorkasse, kein Abo. Sie wollen erst sehen, was Sie bekommen? Hier ist ein vollständiger Beispielbericht.

Was wir prüfen — und was nicht

Der wichtigste Abschnitt dieser Seite. Wenn ein Anbieter Ihnen vollständige Konformität per Knopfdruck verspricht, stimmt etwas nicht.

Leistungsumfang und Grenzen
Das leisten wirDas leisten wir nicht
Automatisierte Tests gegen WCAG 2.2 AA und EN 301 549 Keine Rechtsberatung. Wir prüfen Technik, nicht Ihre Rechtslage.
Strukturierte manuelle Prüfung der wichtigsten Nutzungswege (Pro) Keine Zertifizierung und kein BITV-Test. Wir sind keine amtlich anerkannte Prüfstelle.
Priorisierte, umsetzbare Mängelliste in verständlichem Deutsch Keine Zusicherung, dass Sie nach Umsetzung von Abmahnungen oder Bußgeldern verschont bleiben. Das kann niemand seriös versprechen.
Muster für die Barrierefreiheitserklärung zum Ausfüllen Kein individuell erstelltes Rechtsdokument.
Zur Aussagekraft automatisierter Tests. Automatisierte Prüfungen finden zuverlässig nur einen Teil der Barrierefreiheits- Kriterien — je nach Quelle etwa ein Drittel. Dinge wie sinnvolle Alternativtexte, verständliche Sprache oder eine logische Bedienreihenfolge muss ein Mensch beurteilen. Deshalb steht in jedem unserer Berichte ausdrücklich, was maschinell getestet, was manuell geprüft und was nicht abgedeckt wurde. Ein Bericht, der das verschweigt, ist sein Geld nicht wert.

Keine Overlay-Widgets. Wir verkaufen keine Einbau-Skripte, die Barrierefreiheit „automatisch herstellen“. Sie beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht.